Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

*für die Hochzeitsfotografie gelten diese AGB's

 

I. Allgemeines


1. Die Produktion von Bildern und anderen Werken und die Erteilung von Nutzungsrechten
hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese
Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge über die Produktion und Erteilung von
Nutzungsrechten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen
abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch
dann nicht Vertragsinhalt, wenn Carolin von der Gönna nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Werke sind von Carolin von der Gönna hergestellten Lichtbilder und andere grafische Werke, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder
vorliegen.

 

 

II. Urheberrecht und Nutzungsrechte


1. Carolin von der Gönna steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von Carolin von der Gönna hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt Carolin von der Gönna Nutzungsrechte an ihren Werken, ist jeweils nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine
Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur
an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die
nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller dem Fotografen aus der
Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen
5. Der Auftraggeber darf die Lichtbilder zu privaten Zwecken nutzen und auch vervielfältigen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder ist die Namensnennung: Foto: Carolin von der Gönna bei
jeder Veröffentlichung entweder direkt unter dem Bild oder im Impressum anzugeben, sofern nichts
anderes vereinbart wurde.
8. Carolin von der Gönna ist nicht verpflichtet Datenträger an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt Carolin von der Gönna berechtigt, die Werke im
Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. (z.B. Webseite, Blogs, Facebook, Instagram, etc.) sofern
nichts anderes vereinbart wurde. Aber keine Angst, ich frage alle Kunden bevor ich Fotos veröffentliche.
10. Die Rohdaten (RAW) verbleiben bei Carolin von der Gönna und werden nicht an den Kunden weitergegeben.

 

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung


1. Kostenvoranschläge von Carolin von der Gönna sind unverbindlich. An von ihr erstellten
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich Carolin von der Gönna sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese unverzüglich zu löschen.
2. Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Paketsatz, Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger zur Verfügung stellt, ist dies zu
vereinbaren und gesondert zu vergüten. Es gilt die aktuelle Preistafel von Carolin von der Gönna, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden
Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum von Carolin von der Gönna.
4. Der Auftraggeber hat der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der
Gestaltung der Lichtbilder zu geben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der
künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach
der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen, falls nichts anderes vereinbart wurde.
5. Carolin von der Gönna ist nicht verpflichtet digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei Carolin von der Gönna für mehr als 6 Monate erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6. Eine 100%ige Anpassung von Lichtbildern an beim Auftraggeber oder beim Fotografen bereits
vorhandene Bilder (z.B. Kontrast, Farbe, Helligkeit) kann nicht garantiert werden.

7. Gutscheine verlieren Ihre Gültigkeit nach 8 Monaten und können danach nicht mehr verrechnet, oder zurück erstattet werden.  Soll ein Gutschein zurück erstattet werden , wird 5% des Wertes einbehalten um die damit entstandenen Eigenkosten (Versand, Druck etc.) zu decken. Gutscheine sind 14 Tage nach Erhalt zu bezahlen.

 8. Zahlungen mittels Einzahlungsschein sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Shooting zu begleichen. Die Fotos erhalten Sie nach vollständiger Bezahlung.

9. Wenn ein Termin kurzfristig abgesagt wird (bis 2 Stunden vor dem Termin), wird eine Ausfallentschädigung von 5% des gebuchten Shootings fällig.

 

IV. Haftung


1. Die Haftung des Fotografen und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für vertragliche
Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt
nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. zu
fotografierender Personen, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Von
Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet
Carolin von der Gönna für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,1
% der vereinbarten Vergütung für die zu liefernden Werke, maximal auf 2 % der vereinbarten
Vergütung begrenzt. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird
auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen
der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
3. Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die
Versendung erfolgt.

 

 

V. Nebenpflichten


1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen und Werken
das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die
Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung
besitzt. Der Auftraggeber stellt Carolin von der Gönna frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der
Verletzung dieser Pflicht beruhen.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte (z.B. Artikel für Web Shops) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens zwei Werktage nach Anzeige der Beendigung der Aufnahmen ab, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers aus- bzw. einzulagern. 14 Tage nach der Aufforderung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf den Auftraggeber über.

 

 

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz


1. Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von Carolin von der Gönna ausdrücklich als
bindend bestätigt worden sind.
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Carolin von der Gönna
nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern
ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Carolin von der Gönna auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber
nachweist, dass der Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat der
Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so kann Carolin von der Gönna auch weitergehenden
Schadensersatz geltend machen.
3. a) Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung durch den Auftraggeber die Benennung des
Bildautors, so hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts zu
zahlen, ist keines vereinbart, in Höhe des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 sfr pro
Bild und Einzelfall.
b) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch
den Auftraggeber hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung
vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, dass Doppelte des üblichen
Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200,00 sfr pro Werk und Einzelfall.
c) Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne das Carolin von der Gönna
hierfür ein Verschulden trifft, so hat er der Fotografin 10 % der Gesamtauftragssumme als
Schadensersatz zu zahlen.
d) Carolin von der Gönna bleibt zu a) – c) die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt zu a) – c) der Nachweis eines geringeren tatsächlichen
Schadens vorbehalten.

 

 

VII. Datenschutz


Die Carolin von der Gönna mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Carolin von der Gönna verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

 

VIII. Schlussbestimmungen


Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Auftraggeber eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des
Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

 

 

IX. Sonstiges


Es gilt das schweizerische Recht als vereinbart

 

Hier erreichen Sie mich:

 

 

Fotografin mit Zertifikat

CvdG - Carolin von der Gönna

Fotostudio

Breitenloh 6

4332 Stein AG

Tel.:     +41 767 47 28 74 (auch über WhatsApp)

 

EMail: info(at)happy-baby-photo.ch

 

 


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