1. Allgemeines
(1) Digitale Bilddaten werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert. Digitale Negative (RAWs) werden nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben und in Rechnung gestellt.
(2) Die Fotografin wählt die Bilder aus, die dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden.
(3) Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert.
(4) Der Fotografin wird spätestens einen Tag vor der Hochzeit eine Kontaktperson mit Telefonnummer genannt, die sich um alle organisatorischen Belange rund um die Durchführung der Fotoaufnahmen
kümmert und für Rückfragen vor Ort zur Verfügung steht.
(5) Um die Arbeit der Fotografin zu gewährleisten, ist während der Veranstaltung das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Brautpaars nach Möglichkeit zu minimieren.
(6) Während des Paar- und Gruppenfotoshootings sollten Gäste des Brautpaars nicht gleichzeitig fotografieren. Das Brautpaar wird dadurch abgelenkt und für die Fotografin wird es schwierig schöne
Paar- und Gruppenfotos zu machen. Die Fotografin gibt den Gästen des Brautpaars die Möglichkeit selber Fotos zu machen wenn sie fertig ist.
(7) Die Fotografin bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein
Reklamationsgrund. Das Brautpaar wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich
des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche
Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
(8) Der Fotografin (und ihren Erfüllungsgehilfen) sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
(9) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen.
(10) Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.
2. Honorar, Zahlung, Eigentumsvorbehalt
(1) Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird eine Anzahlung von 33% des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen in bar
oder per Überweisung fällig.
Erst mit Eingang dieser Vorauszahlung gilt der Termin für Carolin von der Gönna als verbindlich. Der Restbetrag ist auf gleichen Wegen zahlbar, spätestens 14 Tagen nach der Hochzeit.
(2) Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten
und der Anzahlung.
(3) Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 4-8 Wochen zu liefern, verzichtet
das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Diese bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen gleichwertigen Ersatzfotografen aus
ihrem Netzwerk an befreundeten Fotografen zu stellen.
(4) Die Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch) gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an das Brautpaar über. Erst nach
erfolgter Bezahlung erhält das Brautpaar die Fotos und Fotodrucke. Das Brautpaar bekommt jedoch einen kleinen Auszug der schönsten Bilder ein paar Tage nach der Hochzeit in einer
passwortgeschützten Online Galerie.
(5) Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne das Carolin von der Gönna hierfür ein Verschulden trifft, so hat er der Fotografin
15 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen.
(6) Kostenvoranschläge von Carolin von der Gönna sind unverbindlich. An von ihr erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich Carolin von der
Gönna sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese unverzüglich zu löschen/entsorgen.
(7) Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar zum im Paket festgelegten Preis plus 10% für zusätzliche Stunden und für
jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
3. Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Das alleinige Urheberrecht liegt bei der Fotografin.
(2) Die Fotografin darf bis auf Widerruf die entstandenen Lichtbilder für ihre Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst z.B. die Veröffentlichung auf der Website, dem Blog, Instagram, oder der
Facebook-Seite der Fotografin, aber auch in Fachmagazinen, in Flyern, Anzeigen und auf Messe-Aufstellern. Der Kunde hat die Pflicht, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer
Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde. Im Fall einer möglichen Veröffentlichung
der Fotos wird das Brautpaar allerdings im voraus informiert und darf entscheiden ob Sie dies möchten.
(3) Der Kunde darf die Fotos ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden. Dazu zählen z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken,
Veröffentlichung auf privaten Websites und Online-Profilen. Für eine gewerbliche Nutzung benötigt der Kunde vom Fotografen ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht.
(4) Bei Veröffentlichungen hat der Kunde im oder am Bild einen lesbaren Urhebervermerk anzubringen („Foto: Carolin von der Gönna), bei Online-Medien mit entsprechender Verlinkung, auf Facebook
mit Verlinkung der Fanpage („Fotografin CvdG“). Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Bilder, insbesondere deren Verkauf, ausgeschlossen.
4. Sonstiges
Diese Vereinbarung unterliegt dem Schweizer Recht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
5. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, bleibt die Vereinbarung als Ganzes davon unberührt. In einem solchen Fall gilt eine gültige Ersatzregelung als vereinbart,
die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt.
6. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen
Informationen vertraulich zu behandeln.
7. Zustandekommen des Vertrags
Durch Unterzeichnen der Offerte gilt diese als Vertrag. Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn der Kunde diesen bis spätestens 10 Tage nach Erhalt unterzeichnet an
die Fotografin zurückschickt und die Anzahlung von 33% innerhalb von 7 Tagen bei der Fotografin eingegangen ist. Trifft diese Anzahlung nicht fristgemäss ein, ist die Fotografin nicht zur
Durchführung des Auftrags verpflichtet.
𝑰𝒉𝒓 𝑳𝒊𝒆𝒃𝒆𝒏, 𝒏𝒖𝒏 𝒛𝒊𝒆𝒉𝒕 𝒂𝒖𝒄𝒉 𝒅𝒊𝒆 𝑪𝒐𝒓𝒐𝒏𝒂-𝑲𝒓𝒊𝒔𝒆 𝒃𝒆𝒊 𝒎𝒊𝒓 𝒊𝒉𝒓𝒆 𝑲𝒓𝒆𝒊𝒔𝒆 :-( 𝑳𝒆𝒊𝒅𝒆𝒓 𝒘𝒆𝒓𝒅𝒆 𝒊𝒄𝒉 𝒂𝒃 𝑴𝒂𝒊 𝒎𝒆𝒊𝒏 𝑭𝒐𝒕𝒐𝒔𝒕𝒖𝒅𝒊𝒐 𝒏𝒊𝒄𝒉𝒕 𝒎𝒆𝒉𝒓 𝒊𝒏 𝑴𝒖𝒎𝒑𝒇 𝒉𝒂𝒃𝒆𝒏. 𝑫𝒊𝒆 𝒍𝒊𝒆𝒃𝒆 𝑨𝒎𝒚 (𝒎𝒆𝒊𝒏𝒆 𝑽𝒆𝒓𝒎𝒊𝒆𝒕𝒆𝒓𝒊𝒏) 𝒘𝒊𝒓𝒅 𝒊𝒉𝒓 𝑵𝒂𝒈𝒆𝒍𝒔𝒕𝒖𝒅𝒊𝒐 𝒊𝒎
𝑬𝒓𝒅𝒈𝒆𝒔𝒄𝒉𝒐𝒔𝒔 𝒔𝒄𝒉𝒍𝒊𝒆𝒔𝒔𝒆𝒏 𝒖𝒏𝒅 𝒔𝒐𝒎𝒊𝒕 𝒍𝒆𝒊𝒅𝒆𝒓 𝒂𝒖𝒄𝒉 𝒎𝒆𝒊𝒏 𝑭𝒐𝒕𝒐𝒔𝒕𝒖𝒅𝒊𝒐 𝒊𝒎 𝑼𝒏𝒕𝒆𝒓𝒈𝒆𝒔𝒄𝒉𝒐𝒔𝒔. 𝑾𝒊𝒓 𝒘𝒊𝒔𝒔𝒆𝒏 𝒏𝒐𝒄𝒉 𝒏𝒊𝒄𝒉𝒕, 𝒐𝒃 𝒅𝒐𝒓𝒕 𝒆𝒊𝒏 𝒏𝒆𝒖𝒆𝒓 𝑳𝒂𝒅𝒆𝒏 𝒆𝒏𝒕𝒔𝒕𝒆𝒉𝒆𝒏 𝒘𝒊𝒓𝒅 𝒖𝒏𝒅 𝒘𝒂𝒏𝒏 𝒅𝒊𝒆𝒔 𝒑𝒂𝒔𝒔𝒊𝒆𝒓𝒕.... 𝑴𝒊𝒕 𝒆𝒕𝒘𝒂𝒔 𝑮𝒍𝒖̈𝒄𝒌 𝒌𝒂𝒏𝒏 𝒊𝒄𝒉
𝒋𝒂 𝒅𝒐𝒄𝒉 𝒃𝒍𝒆𝒊𝒃𝒆𝒏, 𝒂𝒃𝒆𝒓 𝒎𝒐𝒎𝒆𝒏𝒕𝒂𝒏 𝒈𝒆𝒉𝒆 𝒊𝒄𝒉 𝒍𝒆𝒊𝒅𝒆𝒓 𝒏𝒊𝒄𝒉𝒕 𝒅𝒂𝒗𝒐𝒏 𝒂𝒖𝒔. 𝑬𝒊𝒏𝒊𝒈𝒆 𝒗𝒐𝒏 𝒆𝒖𝒄𝒉 𝒉𝒂𝒃𝒆𝒏 𝒎𝒊𝒄𝒉 𝒅𝒐𝒓𝒕 𝒛𝒖𝒎 𝑻𝒆𝒊𝒍 𝒂𝒖𝒄𝒉 𝒐̈𝒇𝒕𝒆𝒓𝒔 𝒛𝒖𝒎 𝑭𝒐𝒕𝒐𝒔 𝒎𝒂𝒄𝒉𝒆𝒏 𝒃𝒆𝒔𝒖𝒄𝒉𝒕 𝒖𝒏𝒅 𝒋𝒆𝒅𝒆𝒔 𝒆𝒊𝒏𝒛𝒆𝒍𝒏𝒆 𝑺𝒉𝒐𝒐𝒕𝒊𝒏𝒈 𝒘𝒂𝒓 𝒆𝒊𝒏𝒆 𝒔𝒄𝒉𝒐̈𝒏𝒆
𝑬𝒓𝒇𝒂𝒉𝒓𝒖𝒏𝒈 ♥ 𝑽𝒊𝒆𝒍𝒍𝒆𝒊𝒄𝒉𝒕 𝒘𝒆𝒊𝒔𝒔 𝒋𝒂 𝒋𝒆𝒎𝒂𝒏𝒅 𝒆𝒊𝒏𝒆𝒏 𝑹𝒂𝒕 𝒇𝒖̈𝒓 𝒎𝒊𝒄𝒉 𝒘𝒐 𝒊𝒄𝒉 𝒆𝒕𝒘𝒂𝒔 𝒂̈𝒉𝒏𝒍𝒊𝒄𝒉𝒆𝒔 𝑻𝒂𝒈𝒆 𝒐. 𝑺𝒕𝒖𝒏𝒅𝒆𝒏𝒘𝒆𝒊𝒔𝒆 𝒎𝒊𝒆𝒕𝒆𝒏 𝒌𝒂𝒏𝒏❓ 𝑭𝒖̈𝒓 𝒋𝒆𝒅𝒆𝒏 𝑻𝒊𝒑𝒑 𝒃𝒊𝒏 𝒊𝒄𝒉 𝒆𝒖𝒄𝒉 𝒅𝒂𝒏𝒌𝒃𝒂𝒓 ♥ 𝑬𝒔 𝒔𝒐𝒍𝒍𝒕𝒆 𝒆𝒊𝒏 𝒉𝒆𝒍𝒍𝒆𝒓 𝑹𝒂𝒖𝒎 𝒔𝒆𝒊𝒏 𝒊𝒏 𝒅𝒆𝒓
𝑹𝒆𝒈𝒊𝒐𝒏 𝑹𝒉𝒆𝒊𝒏𝒇𝒆𝒍𝒅𝒆𝒏, 𝑺𝒕𝒆𝒊𝒏, 𝑭𝒓𝒊𝒄𝒌, 𝑳𝒂𝒖𝒇𝒆𝒏𝒃𝒖𝒓𝒈.
𝑭𝒖̈𝒓 𝒂𝒍𝒍𝒆 𝒂𝒏𝒔𝒕𝒆𝒉𝒆𝒏𝒅𝒆𝒏 𝑺𝒉𝒐𝒐𝒕𝒊𝒏𝒈𝒔 𝒏𝒂𝒄𝒉 𝑨𝒑𝒓𝒊𝒍 𝒘𝒆𝒓𝒅𝒆 𝒊𝒄𝒉 𝒛𝒖𝒔𝒂𝒎𝒎𝒆𝒏 𝒎𝒊𝒕 𝒆𝒖𝒄𝒉 𝒏𝒂𝒄𝒉 𝑳𝒐̈𝒔𝒖𝒏𝒈𝒆𝒏 𝒔𝒖𝒄𝒉𝒆𝒏. 𝑯𝒐𝒎𝒆𝒔𝒉𝒐𝒐𝒕𝒊𝒏𝒈𝒔 𝒖𝒏𝒅 𝒂𝒖𝒄𝒉 𝑶𝒖𝒕𝒅𝒐𝒐𝒓 𝑺𝒉𝒐𝒐𝒕𝒊𝒏𝒈𝒔 𝒔𝒊𝒏𝒅 𝒂𝒃𝒆𝒓 𝒘𝒆𝒊𝒕𝒆𝒓𝒉𝒊𝒏 𝒑𝒓𝒐𝒃𝒍𝒆𝒎𝒍𝒐𝒔 𝒎𝒐̈𝒈𝒍𝒊𝒄𝒉 ♥
Fotografin mit Zertifikat
CvdG - Carolin von der Gönna
Tel.: +41 76 74 72 874 (auch über WhatsApp)
EMail: info(at)happy-baby-photo.ch
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